Das accedo Finanzlexikon

Tilgungsstreckung

Wird in einem Darlehensvertrag ein Disagio vereinbart, erhält der Darlehensnehmer bei Auszahlung des Darlehens einen um das Disagio ermäßigten Betrag. Eine hieraus entstehende Finanzierungslücke lässt sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Disagios ganz oder teilweise schließen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (daher die Bezeichnung 'Tilgungsstreckung'). Sehr selten anzutreffen, die Bedeutung ergibt sich nur in Hochzinsphasen.