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Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern und enthält Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen. Die MaBV regelt u.a. unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger den vereinbarten Kaufpreis vom Erwerber ganz oder in Raten verlangen kann. Siehe auch Freistellungserklärung.